Wichtiges
Urteil:
Die
Veränderungen von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen
der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer
gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung,
das Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen.
Die
Benutzung von Reifengrößen, die nicht in die Fahrzeugpapiere
eingetragen sind, soll im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
führen
(OLG
Köln, DAR 98, 27). Wer gegen die Eintragungspflicht verstößt,
muß
mit 10 Mark Verwarnungsgeld rechnen.
Mit
sportlichen Grüßen,
Barry
Fischer
http://www.Honda-DAX.de