Wichtiges Urteil:
Die Veränderungen von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, das Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen.
Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, soll im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen
(OLG Köln, DAR 98, 27). Wer gegen die Eintragungspflicht verstößt,
muß mit 10 Mark Verwarnungsgeld rechnen.
Mit sportlichen Grüßen,
Barry Fischer

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