Bayern hebelt per Polizeiaufgabengesetz (PAG) die Radarwarner-Erlaubnis
des Telekommunikationsgesetzes aus. Laut PAG dürfen Warner zur Abwehr
"einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung" kassiert und vernichtet werden.
Ob sich dieser Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
bundesweit durchsetzt, bleibt abzuwarten: Allgemeinverbindlich ist die
Entscheidung zumindest nicht, zumal die Argumentation recht forsch erscheint.
Schließlich könnten Radarwarner auch verkehrserziehend wirken.
Wo auf Verkehrsschildern höchstamtlich auf Radarkontrollen hingewiesen
wird, könnte der Piepton des Radarwarners auch an den Blick auf den
Tacho erinnern.
Rolf-Peter Rocke