SO SIEHT ES DER RECHTSEXPERTE

Bayern hebelt per Polizeiaufgabengesetz (PAG) die Radarwarner-Erlaubnis des Telekommunikationsgesetzes aus. Laut PAG dürfen Warner zur Abwehr "einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" kassiert und vernichtet werden.
Ob sich dieser Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bundesweit durchsetzt, bleibt abzuwarten: Allgemeinverbindlich ist die Entscheidung zumindest nicht, zumal die Argumentation recht forsch erscheint.
Schließlich könnten Radarwarner auch verkehrserziehend wirken. Wo auf Verkehrsschildern höchstamtlich auf Radarkontrollen hingewiesen wird, könnte der Piepton des Radarwarners auch an den Blick auf den Tacho erinnern.

Rolf-Peter Rocke
 


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